Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Social Media Management von Social Blossom

§1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und Social Blossom (nachstehend: “Social Blossom”, “Rebecca Friebe” oder “wir”) geschlossenen Verträge in Bezug auf eine Social-Media-Betreuung.
1.2 Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen sowie den weiteren gesondert in Schriftform zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
1.4 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein gesonderter schriftlicher Widerspruch erfolgt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Social Blossom schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden (Angebot) und dessen Annahme durch Social Blossom zustande.
2.2 Die Annahme des Auftrags durch Social Blossom erfolgt entweder ausdrücklich durch entsprechende Mitteilung oder durch schlüssiges Handeln, spätestens durch die Erbringung der ersten Erfüllungshandlung.
2.3 Social Blossom ist berechtigt, die Annahme des Auftrags ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
2.4 Unterbreitet Social Blossom dem Kunden abweichend von § 2.1 ein „Angebot“, unter Verwendung eines Auftragsformulars, so handelt es sich um ein auch ohne Unterschrift bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Kunde erklärt seine Annahme durch Rücksendung des unterzeichneten Formulars.
2.5 Neben dem Auftragsformular, den Leistungsbeschreibungen und diesen AGB gilt auch das Briefing des Kunden als vertragliche Grundlage für die Arbeit von Social Blossom. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt Social Blossom im Nachgang über den Inhalt des Briefing-Gesprächs ein Protokoll, welches dem Kunden zeitnah zugeleitet wird. Das Briefing-Protokoll wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
2.6 Social Blossom bietet dem Kunden im Fall eines besonders umfangreichen und komplexen Auftragsgegenstandes abweichend von den vorstehenden Regelungen an, einen spezifischen Social-Media-Betreuungsvertrag samt eines als Anlage enthaltenen Lasten- und Pflichtenheftes aufzusetzen. In diesem Fall gehen die darin enthaltenen Regelungen diesen AGB vor.
2.7 Mündliche Zusatzaufträge bedürfen der Bestätigung durch Social Blossom in Schrift- oder Textform.

§3 Leistungen von Social Blossom
3.1 Die von Social Blossom angebotenen Social-Media-Leistungen umfassen insbesondere die nachfolgend wiedergegebenen Leistungen:
• umfassende Social-Media-Beratung (Analyse der bestehenden Social-Media-Nutzung & Performance, Strategieberatung zur Erst- oder weiteren Nutzung, Strategieentwicklung)
• Entwicklung unternehmensspezifischer Social-Media-, Marketing und
PR- und sonstiger Kommunikations-Konzepte
• Content Erstellung (Fotos, Videos, Drohnenaufnahmen, Graphiken)
• Schulungen zur Social-Media-Nutzung und Entwicklung von Handlungsempfehlungen
• Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, Programmierung, technischer Implementierung und/oder Design von Social-Media-Pages oder Apps (bspw. Facebook-Apps, mobile Apps)
• Planung und/oder Umsetzung von Werbekampagnen in Social Media (bspw. Instagram, Facebook und/oder LinkedIn)
• Social-Media-Monitoring & Analyse
• Betreuung von Social-Media-Accounts für den Kunden: administrative Verwaltung und fortlaufende technische Betreuung (soweit dies im Rahmen der jeweiligen Social-Media-Plattform möglich ist) und/oder redaktionelle Betreuung inkl. Bebilderung durch gegebene oder erstellte Fotos, welche von der fortlaufenden Beratung bis hin zum umfassenden Community-Management erfolgen kann
• PR-Tätigkeiten (z. B. Veröffentlichung von Artikeln auf Nachrichtenportalen)
3.2 Social Blossom schuldet nur die Umsetzung der konkret beauftragten Leistung im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs.
3.3 Abweichende Wünsche und Änderungen, insbesondere beim Leistungsumfang (z. B. mehr Posts pro Woche), nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich. Daraus resultierender Mehraufwand und Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
3.4 Social Blossom ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
3.5 Für Termine vor Ort ist ein Zeitaufwand von 3 Stunden eingeplant. Längere Termine werden dem Kunden auf Basis des üblichen Stundensatzes in Rechnung gestellt. Anfahrten bis zu 10 Kilometer (ab Standort Social Blossom) sind inklusive, danach werden pro gefahrenen Kilometer 50ct berechnet. Ausgenommen sind kostenlose Erstberatungen. Termine sind grundsätzlich vorab zu vereinbaren und von Social Blossom und dem Kunden zu bestätigen.

§ 4 Leistungen und Materialien des Kunden
4.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkungsleistungen abhängig sind. Hierzu ist von großer Relevanz, dass der Kunde von ihm zu erstellende Daten, Informationen und Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt und etwaige Freigaben unverzüglich erteilt.
4.2 Insbesondere ist der Kunde zur Erbringung der nachfolgend beschriebenen Mitwirkungshandlungen verpflichtet, die nicht abschließend sind:
• Nach Beginn der Zusammenarbeit ist der Kunde verpflichtetet, die für die Social-Media-Betreuung nötigen Informationen (insbesondere Logos, Bilder, Textbausteine das Impressum sowie Datenschutzinformationen) nach schriftlicher Aufforderung oder einer Aufforderung per E-Mail binnen einer Frist von 7 Tagen auf eigene Kosten bereitzustellen.
• Der Kunde ist verpflichtet, soweit er Texte und/oder andere Materialen für die Social-Media-Aktivitäten bereitzustellen hat, diese in geeigneter digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde haftet für deren Inhalt, insbesondere dafür, durch den Inhalt keine Rechte Dritter zu verletzen und sämtlichen gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
• Der Kunde ist verpflichtet, Social Blossom bei Abschluss des Vertrages alle notwendigen Rechte für die die Accounts bei den einschlägigen Online-Diensten (insb. Social-Media-Plattformen) einzuräumen. Teilweise hat der Kunde dafür die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.) mitzuteilen, soweit diese für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich sind. Soweit die Mitteilung von Passwörtern für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist, wird Social Blossom den Kunden explizit zur Übermittlung auffordern. Der Kunde teilt Social Blossom keine Passwörter unaufgefordert mit.
4.3 Der Kunde benennt Social Blossom einen oder mehrere Ansprechpartner, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich sind.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er die daraus resultierenden Konsequenzen und Social Blossom ist im betreffenden Umfang von der Leistungspflicht befreit. Leistet Social Blossom dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
4.5 Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Gewerblichen Schutzrechten an den Materialien, Inhalten und Leistungen ist, und keine Rechte Dritter verletzt. Zudem räumt der Kunde der Social Blossom während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos des Kunden ein.

§ 5 Abnahme
5.1 Abnahmen erfolgen, wenn und soweit die vertraglich zu erbringende Leistung dies voraussetzt und es im Auftrag vereinbart ist.
5.2 Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder sonstigen Leistungsbeschreiben konkret bestimmt ist.
5.3 Der Kunde wird nach Erbringung der Leistung und Mitteilung von Social Blossom an den Kunden innerhalb von 7 Tagen die Leistung abnehmen.
5.4. Soweit vorige Entwürfen oder Änderungsschleifen vertraglich vereinbart sind, wird der Kunde nach Mitteilung von Social Blossom den Entwurf bzw. die Änderung ebenfalls innerhalb von 7 Tagen abnehmen bzw. Social Blossom etwaige Änderungswünsche mitteilen.
5.4 Die Leistung bzw. der Entwurf oder die Änderung gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der 7 Tage die Abnahme schriftlich und unter Angabe von Gründen verweigert.
5.5 Bei Inhalten (insbesondere Social-Media-Posts), die für eine zeitnahe Veröffentlichung (weniger als 7 Tage nach Entwurf) vorgesehen sind und eine Abnahme erfordern, wird die zuvor genannte Abnahmefrist auf 3 Tage verkürzt. In jedem Fall hat der Kunde die Leistung rechtzeitig vor der geplanten Veröffentlichung abzunehmen.

§ 6 Social-Media-Plattformen
6.1. Der Umfang, in welchem Social Blossom die Social-Media-Accounts betreut, wird im Auftrag konkret bestimmt. Insbesondere wird dort festgelegt, innerhalb welchen Rahmens Social Blossom die Kommunikation über die Social-Media-Plattformen eigenständig durchführt und/oder inwieweit die Kommunikation durch den Kunden selbst erfolgt oder vorab zu überprüfen ist.
6.2 Soweit Social Blossom oder von ihr beauftragte Dritte für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten Social-Media-Accounts nutzen und/oder einrichten müssen, erfolgt dies im Namen und in Vollmacht des Kunden. Der Kunde bleibt oder wird dabei stets der Vertragspartner der jeweiligen Social-Media-Plattform.
6.3 Soweit Social Blossom vom Kunden Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts anfordert und auf die Aufforderung hin erhält, sind diese streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
6.4 Social Blossom ist verpflichtet, die Zugangsdaten für Social-Media-Accounts, die Social Blossom im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt, spätestens bei Beendigung des Vertrages an den Kunden herauszugeben und ihm vollständig den Account zu übergeben. Der Kunde hat auch das Recht jederzeit vorab, die Zugangsdaten für die Social-Media-Accounts anzufordern.

§ 7 Preise, Zahlungen, Fälligkeit
7.1 Die Höhe der Vergütung und die Fälligkeit bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen. Sofern für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von Social Blossom. Existieren diese im Einzelfall nicht, gilt die übliche Vergütung.
7.2 Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
7.3 Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen oder die Realisierung von Sonderwünschen während eines laufenden Projekts, so werden diese Leistungen nach der dann gültigen Preisliste der Social Blossom berechnet.
7.4 Die Vergütung ist jeweils innerhalb von 7 Tagen ab Fälligkeit zu zahlen.
7.5 Social Blossom ist berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung Zwischenrechnungen zu stellen.
7.6 Wir sind berechtigt, für unsere Leistung angemessene Vorkasse zu fordern. Insbesondere können wir die Erstellung von Social Media Kanälen sowie Content Erstellung zurückstellen, bis der Kunde die ihm berechneten voraussichtlichen Kosten eingezahlt hat. Nettopreis ist die für die Erstellung der Social Media Kanäle vor etwaigen Änderungen vereinbarte Gesamtsumme ohne Umsatzsteuer sowie Vergütung für etwaige weitere Leistungen wie beispielsweise Content Erstellung und Posts. 
7.7 Gerät der Kunde in Verzug oder liegen nicht von uns zu vertretende Umstände vor, welche Zweifel an der vollumfänglichen und rechtzeitigen Leistung des Kunden begründen, sind wir berechtigt, unsere Leistung einzustellen und die Fortführung der Leistung von der Zahlung sämtlicher zu erwartender Kosten für die uns noch obliegende Vertragsleistung (beinhaltend insbesondere auch unsere Vergütung) abhängig zu machen. Wir werden den Kunden vor der Einstellung unserer Leistung in Textform über diese Maßnahme mit einer für die Bewirkung der Zahlung ausreichenden Frist informieren. Verstreicht die gesetzte Zahlungsfrist ganz oder teilweise fruchtlos, sind wir zum sofortigen Abbruch der Leistung unter Ausschluss von Ansprüchen des Kunden berechtigt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Laufzeit von Zeitverträgen verlängert sich automatisch um die Dauer einer berechtigten Leistungseinstellung, sofern wir nicht von unserem Kündigungsrecht Gebrauch machen. 
7.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Darüber hinaus besteht ein Aufrechnungsverbot.
7.9 Social Blossom berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.
7.10 Social Blossom ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von Social Blossom in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

§ 8 Geschäftszeiten
Social Blossom erbringt Tätigkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten Montags - Donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr und Freitags von 09:00 - 12:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen.

§ 9 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
Dem Kunden stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse und sonstige Rechte an den von ihm erworbenen Inhalten, erstellten Seiten und angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch gesonderten Vertrag Social Blossom eingeräumt sind.

§ 10 Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Social Blossom oder im Auftrag von Social Blossom handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt zudem auch zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§ 11 Haftung, Rechtskonformität
11.1 Social Blossom haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Social Blossom nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus Verletzung des Leibes, des Lebens oder der Gesundheit.
11.2 Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte alleine verantwortlich. Social Blossom obliegt insofern keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die Social-Media-Aktivitäten und übernimmt auch keine Haftung für diese.
11.3 Social Blossom übernimmt überdies keine Haftung für Schäden wegen der im Rahmen der Social-Media-Betreuung angebotenen Waren oder Dienstleistungen des Kunden.
11.4 Der Kunde ist sich bewusst, dass Social Blossom keinen Einfluss auf den Betrieb und damit auf die Verfügbar- und/oder Erreichbarkeit der von Dritten betriebenen Social-Media-Plattformen hat. Für eine Nichtverfügbarkeit der Dienste kann Social Blossom daher keine Verantwortung übernehmen.
11.5 Der Kunde stellt uns von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung von urheber-, wettbewerbs- und markenrechtlichen oder sonstigen Gewerblichen Schutzrechten gegen Social Blossom geltend machen.
11.6 Eine umfassende rechtliche Beratung und/oder Prüfung der Projekte, wie sie nur von Rechtsanwälten vorgenommen werden kann und darf, ist ausdrücklich nicht vom Vertragsgegenstand erfasst. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich in Bezug auf Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web- und Social-Media-Kampagnen. Social Blossom empfiehlt dem Kunden eine solche qualifizierte Beratung durch einen Rechtsberater ausdrücklich. Im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung kann diese durch Social Blossom auch bei Dritten eingekauft werden.
11.7 Auf die für Social Blossom erkennbaren rechtlichen Risiken bezüglich Inhalt und/oder Gestaltung wird der Kunde durch uns hingewiesen. Ebenfalls weist Social Blossom darauf hin, wenn eine qualifizierte Beratung durch einen Rechtsberater für erforderlich gehalten wird. Wenn der Kunde trotz Verzicht auf die rechtliche Beratung eine Durchführung des betroffenen Projektteils verlangt, haftet Social Blossom nicht für die daraus resultierenden Folgen. Der Kunde stellt Social Blossom für diesen Fall von Ansprüchen Dritter ausdrücklich frei.

§ 12 Gewährleistung
12.1 Eine auf rein subjektiven Kriterien beruhende Bewertung der kreativen Gestaltung ist nur dann mangelhaft, wenn sie von im Vorfeld vereinbarten Vorgaben abweicht. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht.
12.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Abnahme bzw. im Falle einer Teilabnahme mit dieser Teilabnahme.
12.3 Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt werden, hat der Kunde Social Blossom unverzüglich schriftlich nach Entdeckung zu melden.
12.4 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von Social Blossom Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, ohne dass dies wegen Verzugs von Social Blossoms ergebnislosen Ablaufs einer vom Kunden gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen erforderlich ist, um eine vertragsgemäße Programmnutzung zu ermöglichen.

§ 13 Vertragslaufzeit, Kündigung
13.1 Verträge, die sowohl die Beratung, Gestaltung, Optimierung einer Social-Media-Präsenz (Kanäle, Postings, Ads) als auch Hosting und Support (Beratung) umfassen – sog. InternetSystemverträge –, können zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden
13.2 Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung nicht möglich.
13.3 Durch die Vereinbarung der Mindestvertragslaufzeit soll sichergestellt werden, dass sich die von uns – insbesondere zu Beginn der Vertragslaufzeit – für die Verwirklichung des Erfolgs angefallenen Aufwendungen amortisieren.
13.4 Sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag mit den Leistungen “Pakete” um ein Jahr. Sofern der Vertrag sodann nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Laufzeit gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils ein Jahr
13.5 Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Social Blossom liegen unter anderem vor, wenn
(a) Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
(b) der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten
(c) der Kunde von Social Blossom zur Realisierung seiner Ziele, unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet
13.6 Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden, ohne dass für die Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, schuldet der Kunde die vereinbarten Preise, die bis zum regulären Vertragsende anfallen.

§ 14 Referenzwerbung
Social Blossom ist nach einer Zusage des Kunden in Textform berechtigt, ihn als Referenzkunden von Social Blossom nach außen zu kommunizieren.

§ 15 Datenschutz
Jeder Auftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter socialblossom.de/datenschutz

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Es bleibt unbenommen, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelungen ganz oder teil-weise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: 01.06.2023